Gemeinnützigkeit

Förderverein vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt


Mit Bescheid vom 13.02.2019 hat das Finanzamt Celle nach Prüfung der letzten Satzungsänderung die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Anerkennung der Steuerbegünstigung bestätigt.


Nach dem uns zuletzt zugegangenen Freistellungsbescheid vom 15.06.2018 für die Jahre 2015-2017 ist der Förderverein Waldbad Hermannsburg e.V. als gemeinnützig anerkannt (Steuernummer:17/204/10760). Das bedeutet für unsere Freunde und Förderer:

 

Spenden für den Förderverein können steuerlich abgesetzt werden!

 

Allerdings dürfen wir nach dem vorliegenden Bescheid keine Spendenbescheinigung für die eigentlichen Mitgliedsbeiträge (den Mindestbeitrag von 12,-- EUR) ausstellen. Die Beträge, die über diesen Satz hinaus gezahlt werden, gelten aber als Spende und können in der Steuererklärung als Spende geltend gemacht werden. Wenn jemand z.B. einen Jahresbetrag von 15 EUR entrichtet, könnte das Mitglied den Betrag von 3 EUR, der den Mitgliedsbeitrag von 12,- EUR übersteigt, steuerlich geltend machen. 


Im Regelfall reicht der Kontobeleg /Zahlungsbeleg als Nachweis für das Finanzamt. Ab dem Steuerjahr 2017 gilt zudem erleichternd die Belegvorhaltepflicht, nach der man die meisten Belege nicht mehr der Steuererklärung beifügen muss, sondern die Nachweise nur zu Hause vorhalten, um sie bei Anforderung dem Finanzamt vorzulegen.


Aus Kostengründen versenden wir daher bei Spenden(anteilen) von unter 25 EUR nicht mehr automatisch Zuwendungsbestätigungen. Wenn Sie jedoch aus irgendeinem Grund gerne eine Zuwendungsbestätigung erhalten möchten, ist das kein Problem.
Wenden sich Sie dazu oder bei anderen Rückfragen gerne an unsere Kassenwartin

Christine Lindhorst.